Kostenloser Online-Cookie-Scanner

Homepage auf Cookies testen

Scannen Sie die Cookies und Tracker jeder Website in 30 Sekunden: mit dem kostenlosen Online-Cookie-Scanner für die Compliance-Arbeit rund um DSGVO und TDDDG. Ohne Anmeldung und ohne Installation erhalten Sie sofort einen Bericht, den Sie teilen können.

Website kostenlos scannen

Keine Kreditkarte nötig · Ergebnis sofort

Der Bericht wird auf Englisch erstellt.

Live-Scan · Was CookieInspector erfasstMit Nachweis
Seitenaufruf0.00s
Signale erfasst0.42s
Banner angezeigt1.10s
Bericht fertig—
Cookies & lokaler Speichererfasst
Skripte von Drittanbieternmarkiert
Consent-Signalegeprüft
Netzwerkanfragenprotokolliert
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Der Cookie-Scanner von CookieInspector ruft jede öffentliche URL auf und erfasst jedes Cookie, jedes Tracking-Pixel, jedes Drittanbieter-Skript und jede externe Domain, die ein echter Browser ansprechen würde, und zwar bevor und nachdem der Besucher mit dem Consent-Banner interagiert.

Anders als eine statische Cookie-Liste in der Datenschutzerklärung spielt der Scanner eine echte Sitzung durch. Sie sehen, was Ihre Website tatsächlich setzt, und nicht, was Sie vermuten.

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Die Datenschutzaufsichtsbehörden machen den Betreiber für jedes Cookie verantwortlich, das ohne Rechtsgrundlage gesetzt wird. Das gilt auch für Cookies, die über Tag-Manager oder vom Marketing-Team ohne technische Prüfung hinzugefügt wurden.

Ein Online-Cookie-Scanner gibt Compliance, Rechtsabteilung und Entwicklung dieselbe verlässliche Grundlage: eine Liste mit Zeitstempel aller Cookies, Domains und Tracker, geordnet nach Einwilligungsstatus. So erlebt beim nächsten Audit niemand eine Überraschung.

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Sie geben eine URL ein und starten den Scan. CookieInspector öffnet einen echten Chromium-Browser, lädt die Seite, wartet auf das Banner, erfasst die Aktivität vor der Einwilligung, akzeptiert anschließend und erfasst die Aktivität danach, alles in derselben Sitzung.

Innerhalb von 30 Sekunden erhalten Sie einen kostenlosen Bericht zum Teilen: Name jedes Cookies, Domain, Laufzeit, Drittanbieter-Host, Kategorie und Risikobewertung. Ohne Anmeldung, ohne Installation, ohne Plugin.

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Cookie-Richtlinien veralten schnell. Das Marketing fügt Tags hinzu, Anbieter ändern ihre SDK-Versionen, und Consent-Banner blockieren irgendwann nicht mehr, was sie blockieren sollen. Eine regelmäßige Prüfung erkennt diese Abweichung, bevor es eine Aufsichtsbehörde oder ein Kunde tut.

Da der Scanner aus der Cloud auf jede öffentlich erreichbare URL zugreift, können Sie die Domain eines Mandanten während eines Audits prüfen oder die Startseite eines Wettbewerbers vergleichen: ohne Browser-Erweiterung, ohne Konto und ohne Zugriff auf die Website.

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Zu jedem Befund nennt der Bericht Kategorie, Laufzeit und verantwortliche Domain. Das sind die Nachweise, die Datenschutzbeauftragte brauchen, bevor sie eine Cookie-Richtlinie veröffentlichen oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung freigeben.

Ein Durchlauf deckt die DSGVO, Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie und § 25 TDDDG (früher TTDSG) ab. Und er zeigt, worauf es am meisten ankommt: Marketing-Cookies, die gesetzt werden, bevor irgendjemand eingewilligt hat.

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Nach § 25 TDDDG dürfen nicht notwendige Cookies und Tracker erst gesetzt oder ausgelesen werden, wenn der Besucher eingewilligt hat. Ausgenommen ist nur, was für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, etwa die Sitzung oder der Warenkorb. Google Analytics, der Meta-Pixel oder Werbe-Cookies gehören nicht dazu.

Die Einwilligung muss aktiv erteilt werden: Vorausgewählte Kästchen genügen nicht, das hat der EuGH 2019 im Fall Planet49 entschieden. Die Datenschutzkonferenz (DSK) verlangt außerdem, dass Ablehnen auf der ersten Ebene des Banners so einfach möglich ist wie Zustimmen, und nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss die Einwilligung so einfach widerrufen werden können, wie sie erteilt wurde.

Beim Scan prüfen wir genau diese Punkte am echten Verhalten der Seite: ob vor dem Klick bereits Tracker laden, ob es eine Ablehnen-Schaltfläche auf der ersten Ebene gibt, ob das Banner nach dem Ablehnen tatsächlich blockiert und ob Google Consent Mode die Entscheidung weitergibt.

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Website auf Cookies prüfen: Schritt für Schritt von Hand

Öffnen Sie die Seite in einem neuen privaten Fenster, damit keine frühere Einwilligung gespeichert ist. Öffnen Sie die Entwicklertools (F12), wechseln Sie zum Tab Netzwerk und laden Sie die Seite neu, ohne das Banner anzuklicken. Jede Anfrage an google-analytics.com, facebook.com, doubleclick.net oder ähnliche Dienste ist vor der Einwilligung passiert.

Unter Anwendung (bzw. Speicher) und dort Cookies sehen Sie, welche Cookies schon gesetzt wurden. Namen wie _ga, _gcl_au oder _fbp vor dem Klick sind Tracking-Cookies ohne Einwilligung. Klicken Sie danach auf Ablehnen und laden Sie neu: Es sollten keine neuen Tracking-Anfragen dazukommen.

Diese Prüfung zeigt nur Ihre eigene Sitzung auf Ihrem Rechner, mit Ihren Erweiterungen und Ihrem Standort. Der Scan von CookieInspector macht dieselben Durchgänge aus einem sauberen Browser, misst die Reihenfolge auf die Millisekunde und dokumentiert das Ergebnis in einem Bericht, den Sie weitergeben können.

Was uns unterscheidet

“Die meisten Online-Cookie-Scanner listen nur Cookies auf. CookieInspector erfasst auch die Drittanbieter-Skripte, die sie setzen, trennt die Aktivität vor der Einwilligung von der danach und liefert ein PDF zum Herunterladen, das Prüfer akzeptieren.”

Häufige Fragen

Ist der Cookie-Scanner kostenlos?

Ja. Der Cookie-Scanner von CookieInspector ist für jede öffentliche URL kostenlos: ohne Anmeldung, ohne Installation, ohne Kreditkarte. Kostenpflichtige Tarife ergänzen Monitoring, Exporte und Team-Zugänge, der Scan selbst bleibt kostenlos.

Wie funktioniert der Online-Cookie-Scanner?

Wir starten einen echten Chromium-Browser, laden die angegebene URL, warten auf das Consent-Banner, erfassen jedes Cookie, das vor der Einwilligung gesetzt wird, akzeptieren dann und erfassen jedes Cookie danach. Das Ergebnis ist ein strukturierter Bericht mit Name, Domain, Laufzeit und Risikokategorie jedes Cookies.

Was erkennt ein Cookie-Scanner?

Cookies von Erst- und Drittanbietern, Einträge im lokalen Speicher, Skripte von Drittanbieter-Domains, Tracking-Pixel, Fingerprinting-Signale, das Vorhandensein und Verhalten eines Consent-Banners, und ob irgendetwas davon vor der Einwilligung des Besuchers ausgelöst wurde.

Kann ich die Cookies jeder Website scannen?

Jede öffentlich erreichbare URL. Websites hinter einer Anmeldung oder mit länderabhängigen Inhalten können anders dargestellt werden: CookieInspector erfasst, was ein typischer Besucher aus der Region unseres Scanners sieht.

Wie prüfe ich die Cookies einer Website?

Fügen Sie die URL in CookieInspector ein, starten Sie den Scan, und innerhalb von 30 Sekunden sehen Sie jedes Cookie, das die Website setzt: Namen, Domains, Laufzeiten, Kategorien und ob es vor oder nach der Einwilligung gesetzt wurde.

Funktioniert die Prüfung auch bei einer Website, die mir nicht gehört?

Ja. Sie können die Cookies jeder öffentlich zugänglichen Website prüfen. Viele Teams nutzen das bei Audits auf den Domains ihrer Mandanten und zum Vergleich auf den Websites von Wettbewerbern.

Wie kann ich meine Homepage auf Cookies testen?

Geben Sie die Adresse Ihrer Homepage in den Scanner ein. Der Schnellcheck zeigt sofort und ohne Konto, welche Consent-Plattform und welche bekannten Tracker eingebunden sind. Der vollständige Scan lädt die Seite in einem echten Browser als Erstbesucher und listet jedes Cookie, getrennt nach vor und nach der Einwilligung; für Ihre erste Website ist er mit einem kostenlosen Konto gratis.

Wie prüfe ich, ob mein Cookie-Banner DSGVO-konform ist?

Prüfen Sie vier Dinge: Vor dem Klick dürfen keine Tracker laden, Ablehnen muss auf der ersten Ebene so einfach sein wie Zustimmen, vorausgewählte Kästchen sind unzulässig, und nach dem Ablehnen dürfen keine Tracking-Cookies gesetzt werden. Der Scan prüft das am echten Verhalten Ihrer Seite und nennt bei jedem Befund das Skript, das ihn verursacht.

Braucht Google Analytics eine Einwilligung nach § 25 TDDDG?

In der Regel ja. Google Analytics setzt Cookies wie _ga, die für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich sind, und braucht deshalb vorher eine Einwilligung. Mit Google Consent Mode im erweiterten Modus sendet das Tag vor der Einwilligung cookielose Signale; ob Ihre Seite das tatsächlich so umsetzt, zeigt der Scan.

Was ist ein DSGVO-Cookie-Scan?

Ein DSGVO-Cookie-Scan untersucht jedes Cookie und jeden Tracker, den eine Website lädt, ordnet sie ein und markiert alles, was vor der Einwilligung ausgelöst wurde. Das ist der Nachweis, den Sie nach der DSGVO auf Verlangen vorlegen können müssen.

Welche Vorschriften deckt der Scan ab?

Die DSGVO, Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie, § 25 TDDDG, den kalifornischen CCPA/CPRA und die brasilianische LGPD. Alle verlangen eine Rechtsgrundlage oder eine Widerspruchsmöglichkeit, deren Nachweis der Scan in einem Durchlauf erfasst.

Sehen Sie genau, was gerade auf Ihrer Website läuft.

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Der Bericht wird auf Englisch erstellt.